Brautkleid Kranzelkleid Brautaccessoires Brautschuhe Ballkleid Debütantinnenkleid Taufkleid Frack Stresemann Smoking Dunkler Anzug Kinderkleider Nikolo Krampus Weihnachtsmann

info@kleiderverleih.at

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines
1.1. Geltung der AGB
Grundlage aller mit der Firma Theodor H. Rottenberg „Kleiderverleih Rottenberg" (im folgenden "KVR") abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für sämtliche Kundenverträge, somit für alle von KVR erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen. Der Kunden bestätigt diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.
1.2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch dessen mündliche oder schriftliche Willensbekundung, sowie die Zustimmung durch KVR zustande. Angebote von KVR sind grundsätzlich freibleibend.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der Anpassung (Änderung) sowie der nachträgliche Reinigung der Mietkleidung in Euro inkl. Umsatzsteuer. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von KVR. Allfällige Kosten für Versand, Transport, etc. trägt der Kunde. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (eventuelle zusätzliche Änderungen, Lieferung, etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von KVR zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
3. Lieferung
KVR wird sich bemühen, die bestellte Ware zum gemeinsam vereinbarten Miettermin zur Verfügung zu stellen. Sind nicht alle bestellten Artikel verfügbar (z.B. Beschädigung durch Vormieter), werden Ersatzprodukte nach Verfügbarkeit von KVR angeboten. Erfüllungsort ist 1090 Wien, Porzellangasse 8. Die Versendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
4. Zahlung
4.1. Zahlungstermin
Die Zahlung der Miete ist bis spätestens unmittelbar vor Abholung / Lieferung zu begleichen.
4.2. Anzahlung
Zur terminlichen Sicherung bzw. im Falle einer notwendigen Änderung ist eine Anzahlung (min. 20% der Miete) zu leisten.
4.2.1. Storno des Mieters
Im Falle des Rücktrittes des Mieters, ist die ganze Miete zu bezahlen.
4.3. Kaution
Vor Übernahme des Mietgegenstandes ist eine von KVR festgelegte Kaution in bar zu erlegen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter wissentlich oder unwissentlich beschädigt oder so stark verschmutzt, dass eine weitere Vermietung nicht möglich ist, wird die Kaution ganz oder teilweise für den Ersatz des eingetretenen Schadens verwendet. Der Kunde nimmt die Kostenbewertung von KVR zur Kenntnis. KVR behält sich vor, die Auszahlung der Kaution bis zur Schadenswiedergutmachung, ganz oder teilweise zurück zu behalten.
5. Sonderbestimmungen für die Vermietung von Kleidungsstücken
5.1. Änderungen / Anpassungen
Der Mieter akzeptiert die ordnungsgemäße Durchführung der Anpassungsarbeiten zum Zeitpunkt der Abholung des Mietobjektes. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
5.2. Beschädigung / Reinigung
Vermietete Kleidungsstücke sind in jenem Zustand zurückzustellen, in dem sie der Mieter erhalten hat. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, insbesondere durch das Tragen von Schuhen mit niedrigeren Absätzen, als bei der Anprobe, hat der Mieter zu ersetzen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich bei den vermieteten Kleidungsgegenständen zum Teil um gebrauchte Waren handelt, die daher Gebrauchsspuren aufweisen können. KVR übernimmt keine Haftung für den Ausfall von vermieteten Kleidungsstücken und dadurch entstandene Schäden. Im Falle von Beschädigungen bzw. außergewöhnlicher Verschmutzung der Kleidungsstücke behalten wir uns vor, die Kaution bis zur endgültigen Wiederherstellung der Kleidungsstücke zurückzuhalten. Die Endabrechnung der Kaution erfolgt nach tatsächlichem Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand.
5.3. Mietzeit
Die reine Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übernahme und endet mit dem Tag der Rückgabe des Mietgegenstandes. Diese Zeitpunkte werden vor Mietbeginn mit dem Mieter vereinbart. Eine Mietverlängerung bedarf der vorherigen Rücksprache mit KVR bzw. einer entsprechenden, neuerlichen Zahlung einer Miete. Die verspätete Rückgabe des Miet-gegenstandes berechtigt KVR zur Verrechnung einer separaten Mietgebühr bzw. zur ganzen oder teilweisen Einbehaltung der Kaution.
5.4. Haftungsausschluss
Ersatz eines Schadens durch KVR ist im Falle leichter Fahrlässigkeit, z.B. Beschädigung durch Vormieter, ausgeschlossen (ausgenommen Personenschaden).
6. Geheimhaltepflicht und Datenschutz
Die Mitarbeiter von KVR unterliegen der Geheimhalteverpflichtung. Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kun-denevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Anwendbares Recht
Alle Geschäfte unterstehen den österreichischen Gesetzen.
7.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung nach möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.
7.3. Keine normative oder interpretative Bedeutung von Überschriften
Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

Theodor H. Rottenberg  "Kleiderverleih Rottenberg"